Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein zentrales Konzept, wenn es darum geht, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um den Abbau physischer Hindernisse, sondern auch um die Schaffung eines Umfelds, in dem Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten ihre Potenziale voll ausschöpfen können. Diese Arbeit zielt darauf ab, den Begriff der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit körperlichen und geistigen Behinderungen zu erklären und die verschiedenen Dimensionen sowie Herausforderungen zu beleuchten.

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Schwerbehindertenausweis

Sie müssen einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Diesen Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt bzw. beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Ihres Bundeslandes. Den Antrag können Sie entweder online ausfüllen oder per Post einreichen.

  • • Online: Viele Bundesländer bieten die Möglichkeit, den Antrag online auf den Webseiten des zuständigen Amtes zu stellen.
  • • Papierantrag: Sie können auch ein Formular beim Versorgungsamt anfordern oder online herunterladen und es ausgefüllt per Post einreichen.

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Dreirad als Dienstfahrrad

Stellen Sie sich vor: Statt im Stau zu stehen oder in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zu sitzen, können Sie Ihren Arbeitsweg aktiv, gesund und stressfrei zurücklegen. Ein Dreirad als Dienstfahrrad macht genau das möglich. Dank Dienstfahrrad Leasing profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen, bleiben fit und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Das Dienstfahrrad-Leasing bietet Ihnen die Möglichkeit, auf nachhaltige und kostengünstige Weise ein hochwertiges E-Dreirad oder andere Fahrräder für Menschen mit Behinderung zu nutzen – und das nicht nur beruflich, sondern auch privat. Erfahren Sie hier, wie es funktioniert und welche Vorteile es Ihnen bringt.

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Ihre Berater (v.l.n.r.)

Norbert Jelinski, Wolf Schmidt und Sören Klanten

 

Auto: 0511 / 473 85 677
Fahrrad: 0511 / 473 85 676