Führerschein nach Unfall oder Krankheit: So behalten Sie Ihre Mobilität trotz Handicap

Wenn Sie bereits einen Führerschein besitzen und durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Handicap erleiden, müssen Sie Ihren Führerschein nicht automatisch neu erwerben. Stattdessen geht es darum, Ihre Fahreignung überprüfen zu lassen und die erforderlichen technischen Anpassungen am Fahrzeug offiziell genehmigen und eintragen zu lassen.

Als Spezialist für Fahrzeugumbauten und behindertengerechte Fahrzeuganpassungen in Hannover begleitet Individual Hannover Menschen auf dem Weg zurück zur sicheren und selbstständigen Mobilität.

Sie haben noch keinen Führerschein? Alle Infos zum Führerschein-Erwerb mit Handicap finden Sie hier.

1. Meldepflicht und freiwillige Klärung der Fahreignung

In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, jede gesundheitliche Veränderung sofort der Führerscheinstelle zu melden. Allerdings gilt nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die sogenannte Vorsorgepflicht. Sie dürfen nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Kommt es ohne vorherige Überprüfung der Fahreignung zu einem Unfall, können erhebliche rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen. Deshalb empfiehlt sich die freiwillige Klärung Ihrer Fahreignung bei den zuständigen Stellen.

2. Ärztliche Begutachtung

Der erste Schritt ist die Feststellung Ihrer medizinischen Fahrtauglichkeit.

Fachärztliches Gutachten

Ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation beurteilt die Art und den Umfang Ihrer Einschränkung, beispielsweise nach:

  • einem Schlaganfall
  • einer Amputation
  • Multipler Sklerose
  • anderen neurologischen oder körperlichen Erkrankungen

Inhalt des Gutachtens

Das Gutachten bewertet, ob Sie grundsätzlich weiterhin ein Fahrzeug führen können und ob hierfür technische Hilfsmittel oder Fahrzeuganpassungen erforderlich sind.

3. Technisches Gutachten zur Fahreignung

Mit dem ärztlichen Gutachten wenden Sie sich an eine Technische Prüfstelle, beispielsweise TÜV oder DEKRA.

Im Rahmen einer technischen Begutachtung ermittelt ein Sachverständiger, welche Fahrzeugumbauten notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • •  Handgas
  • •  Linksgas
  • •  Lenkradknauf
  • •  Handbediengeräte für Gas und Bremse
  • •  weitere individuelle Fahrhilfen

Das Ergebnis bildet die Grundlage für die spätere Eintragung in Ihren Führerschein.

4. Kontakt mit der Führerscheinstelle

Anschließend reichen Sie sowohl das medizinische als auch das technische Gutachten bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.

Die Behörde prüft die Unterlagen und ordnet in der Regel eine offizielle Fahrprobe an.

 

5. Fahrstunden und praktische Fahrprobe

Eine neue Führerscheinprüfung ist normalerweise nicht erforderlich.

Vorbereitung durch Fahrstunden

Vor der Fahrprobe empfiehlt es sich, einige Fahrstunden bei einer spezialisierten Handicap-Fahrschule zu absolvieren. So können Sie sich mit den neuen Bedienelementen und Fahrhilfen vertraut machen.

Die Fahrprobe

Bei der Fahrprobe begleitet Sie ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA in einem entsprechend umgerüsteten Fahrzeug.

Dabei wird ausschließlich geprüft, ob Sie das Fahrzeug trotz Ihrer körperlichen Einschränkung und mit den eingebauten Fahrhilfen sicher im Straßenverkehr bewegen können.

6. Eintragung der Schlüsselzahlen im Führerschein

Verläuft die Fahrprobe erfolgreich, behalten Sie Ihre Fahrerlaubnis.

Sie erhalten jedoch einen neuen Führerschein, in dem auf der Rückseite die erforderlichen EU-Schlüsselzahlen eingetragen werden.

Beispiele:

Schlüsselzahl 20 für angepasste Bremsanlagen, Schlüsselzahl 25 für angepasste Beschleunigungsanlagen

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie ausschließlich Fahrzeuge führen, die den eingetragenen technischen Anforderungen entsprechen.

7. Kostenübernahme für Fahrzeugumbau und Fahrerlaubnis

Für die Kostenübernahme gilt in Deutschland das Prinzip „Rehabilitation vor Rente“.

Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt vor allem von der Ursache Ihres Handicaps und vom Zweck der Fahrzeugnutzung ab. Grundlage vieler Leistungen ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

Kostenträger im Berufsleben

Wenn Sie das Fahrzeug benötigen, um Ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz zu erreichen oder zu erhalten, kommen verschiedene Leistungsträger infrage.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Zuständig bei:

  • •  Krankheiten
  • •  privaten Unfällen

Voraussetzung:

  • •  mindestens 15 Jahre Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

Bundesagentur für Arbeit

Zuständig bei:

  • •  Krankheiten
  • •  privaten Unfällen

Voraussetzung:

  • •  die erforderlichen Beitragszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung wurden noch nicht erreicht

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Zuständig bei:

  • •  Arbeitsunfällen
  • •  Wegeunfällen
  • •  Berufskrankheiten

Besonderheit:

Die Leistungen erfolgen häufig besonders schnell und umfassend. Die Kraftfahrzeughilfe kann dabei einkommensunabhängig gewährt werden.

Kostenträger für private Mobilität

Wenn Sie nicht mehr berufstätig sind oder das Fahrzeug ausschließlich privat nutzen, können andere Leistungsträger zuständig sein.

Eingliederungshilfe

Zuständig für die gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Mobilität.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen.

Pflegekassen

Pflegekassen übernehmen grundsätzlich weder den Führerschein noch einen Fahrzeugumbau.

In Einzelfällen können Zuschüsse für Mobilitätshilfen geprüft werden. Bei Fahrzeugumbauten kommt dies jedoch nur selten vor.

Besondere Fälle der Kostenübernahme

Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung Ihrer Mobilität übernehmen.

Dazu können gehören:

  • •  Fahrproben
  • •  Fahrschulkosten
  • •  medizinische Gutachten
  • •  Fahrzeugumbauten

Integrationsamt

Das Integrationsamt unterstützt insbesondere schwerbehinderte Beamte und Selbstständige im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

 

Fahrzeugumbau

Die Kosten für notwendige behindertengerechte Zusatzausstattungen wie Handgas, Linksgas, Handbediengeräte, Rollstuhlverladesysteme oder Rampen werden in der Regel vollständig übernommen, sofern sie durch das technische Gutachten als erforderlich anerkannt wurden.

Fahrstunden und Fahrerlaubnis

Kosten für Fahrstunden zur Eingewöhnung an das umgerüstete Fahrzeug oder für den Erwerb der Fahrerlaubnis können übernommen werden, wenn dies für die Ausübung oder den Erhalt einer beruflichen Tätigkeit notwendig ist.

Zuschuss zum Fahrzeugkauf

Für die Anschaffung eines Fahrzeugs können einkommensabhängige Zuschüsse nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gewährt werden. Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag liegt derzeit bei bis zu 9.500 Euro.

Wichtig: Antrag immer vor dem Umbau stellen

Ein entscheidender Punkt wird häufig übersehen:

Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor der Beauftragung einer Fahrschule oder eines Fahrzeugumbaus gestellt werden.

Werden Verträge bereits vorher abgeschlossen oder Rechnungen erst nachträglich eingereicht, erfolgt in vielen Fällen keine Erstattung mehr.

 

Welche Kosten werden übernommen?

Individuelle Beratung zur Fahrzeuganpassung in Hannover

Jede Einschränkung und jede Mobilitätslösung ist individuell. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Fahrhilfen, Fahrzeugumbauten und Fördermöglichkeiten in Ihrem Fall infrage kommen.

Das Team von Individual Hannover unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer behindertengerechten Fahrzeuganpassung und begleitet Sie auf dem Weg zurück zu mehr Unabhängigkeit und Mobilität.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, medizinische oder behördliche Beratung. Anforderungen an die Fahreignung, notwendige Fahrzeuganpassungen sowie mögliche Förder- und Kostenübernahmen werden stets im Einzelfall durch die zuständigen Ärzte, Prüforganisationen, Behörden oder Kostenträger geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.

Berater Wolf Schmidt sitzt in einem Auto und schaut freundlich in die Kamera

Ihr Ansprechpartner im Bereich Autos

Wolf Schmidt
Beratung und Vertrieb

Rufen Sie mich an.
Ich berate Sie rund um Ihre Mobilität.

Telefon: 0511 473 85 677


 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Ihre Angaben vollständig eingetragen sind.


Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.