Aktion Mensch finanziert E-Bikes mit bis zu 20.000,- €

Lassen Sie Ihr Therapie-Fahrrad fördern!

Wir haben viele Fahrräder im Programm

Mobilität spielt eine entscheidende Rolle für Menschen mit Behinderung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu stärken. Mit dem Förderprogramm „Mobil mit Rad“ möchte Aktion Mensch Ihre Mobilität erweitern und Ihnen ermöglichen, die Orte Ihrer Wahl problemlos zu erreichen.

Dieses Programm unterstützt:

  • Die Anschaffung oder Anmietung von speziellen Fahrrädern (mit oder ohne Elektroantrieb)
  • Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing
  • Sach-, Investitions- und Honorarkosten

Mit einer Förderlaufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro beantragt werden – ganz ohne eigene finanzielle Beteiligung.

Förderidee

Verbesserung der Mobilität und dadurch der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch die gemeinschaftliche Nutzung von speziellen Fahrradtypen.

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung

Zeitraum

Förderanträge können vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen.

Kurz zusammengefasst

  • Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
  • Laufzeit: bis zu 1 Jahr
  • Eigenmittel: nicht notwendig
  • Förderfähige Kosten: Sach-, Investitions- und Honorarkosten

 

Die wichtigsten Informationen

🚲 Welche Fahrräder werden gefördert?

Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot die Anschaffung oder Anmietung gemeinschaftlich genutzter spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb). Dazu zählen beispielsweise  

 

🚲 Werden auch Mietkosten gefördert?

Auch Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sind Bestandteil der Förderung.  Es besteht keine Bindung zu einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Marke. Der Kauf muss nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen.

 

🚲 Gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten?

Zusätzlich zur Anschaffung oder Anmietung von Fahrrädern können folgende Kosten beantragt werden:

  • Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten  
  • Fahrradnavigationsgeräte
  • Zusätzlicher Akku
  • Reparaturkosten
  • Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen
  • Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
  • Fahr- und Sicherheitstraining

 

🚲 Welche Anforderungen gibt es?

  • Die Förderung von gebrauchten speziellen Fahrrädern ist möglich, wenn ein*e autorisierte*r Fachhändler*in eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt und eine Garantie gewährt.
  • Die angeschafften speziellen Fahrradtypen können vom Projekt-Partner kostenlos an Menschen mit Behinderung verliehen werden.
  • Zusätzliche Sach- und Honorarkosten können nur in Verbindung mit der Anschaffung oder Anmietung von speziellen Fahrrädern beantragt werden.
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 25.000 Euro pro Vorhaben.
  • In der zweijährigen Laufzeit des Aktions-Förderangebotes sind pro Einrichtung oder Dienst maximal zwei Förderungen möglich.
  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmer*innen mit Projektabschluss ein.

 

🚲 Was wird nicht gefördert?

  • Fahrräder, die nicht die Mobilität von Menschen mit Behinderung unterstützen
  • Fahrräder, die in der Altenhilfe / Seniorenarbeit genutzt werden
  • Fahrräder, die für Einzelpersonen angeschafft werden
  • Vorhaben, die ausschließlich durch Auftragsvergabe an Dritte durchgeführt werden
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation

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